Förderrichtlinien

Allgemeines

Die ARCUS GmbH fördert die Kinder-, Jugend-, Familien- und Sozialhilfe. Maßgeblich für die Förderziele sind die im Gesellschaftsvertrag benannten gemeinnützigen Zwecke. Die ARCUS GmbH vergibt aus ihren Mitteln Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts. Die Vergabe der Mittel erfolgt gemäß dieser Richtlinien.

Förderziele

Die ARCUS GmbH stellt Fördermittel zur Verfügung mit dem Ziel, die Chancen auf Bildung in unserer Gesellschaft zu verbessern und Projekte mit Modellcharakter in der pädagogischen Arbeit zu fördern.

Art der Förderung

Die ARCUS GmbH fördert ausschließlich durch die Gewährung finanzieller Zuwendungen. Die Zuwendungen werden in Form von Mitteln für Sach- und Personalkosten als Teil- oder als Vollfinanzierung gewährt.

Höhe der Förderung

Die Geschäftsführung legt die zur Fördervergabe zur Verfügung stehenden Mittel bis zum 31.03. des jeweils laufenden Jahres fest. Die ARCUS GmbH gewährt finanzielle Mittel im Einzelfall bis zu einer Höhe von maximal 10.000,- Euro.

Vergabeverfahren

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Beirat der ARCUS GmbH einmal jährlich auf Basis der vorliegenden Anträge. Der Beirat trifft seine Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss. Mindestens 20% der zur Verfügung stehenden Mittel sollen an Antragsteller vergeben werden, die nicht zum Unternehmensverbund gehören.

Antragstellung

Förderanträge an die ARCUS GmbH können jederzeit beim Beirat eingereicht werden. Zur Antragstellung steht auf der Internetseite der Gesellschaft ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung. Der Beirat berücksichtigt bei seiner Entscheidung nur Anträge, die bis 30.04. eines jeden Jahres eingereicht werden. Nach diesem Datum eingereichte Anträge können erst im Folgejahr beschieden werden.

 

Förderrichtlinien.pdf